“Vorsorgevollmacht rechtzeitig erstellen”

Expertin hält Vortrag beim DRK: Vertrauensperson oder Berufsbetreuer – jeder Volljährige hat die Vertreterwahl
Kuhstedt. Die Botschaft von Monika Dittmer, Juristin aus Rendsburg, war unmissverständlich: “Bitte, bitte tun sie etwas.” Dittmer war auf Einladung des DRK-Ortsverbands Kuhstedt im Gasthof Ahrens zu Gast. Vor den Rotkreuzlern referierte sie über die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament. Dittmers Meinung war klar: Jeder Mensch mit Vollendung des 18. Lebensjahres sollte für den Fall eines Falles einen Vertreter benannt haben, da sonst eine fremde Person bestimme, “wo es lang geht”. Dieses Thema zog mehr als 300 Gäste an, kein Stuhl im Saal blieb frei.

Dittmer hatte von Anfang an ein aufmerksames Publikum, gekonnt und verständnisvoll vermittelte sie die eher spröden juristischen Themen. Dazu streute sie Erlebnisse und Anekdoten aus ihrem persönlichen Umfeld ein; oder sie nahm sich Geschichten vor, die für großes Aufsehen in den Medien gesorgt hatten. Langeweile kam während der gesamten 150 Minuten nicht auf, im Gegenteil: Es gab kräftigen Applaus für die frühere Rechtspflegerin.

Dittmer widmete sich zunächst der Vorsorgevollmacht und erzählte von ihrem Sohn, der 18 Jahre alt wird und nun endlich machen kann, was er will. Zuvor waren Vater und Mutter die gesetzlichen Vertreter gewesen, darüber brauchte man sich keine Gedanken zu machen. Doch nun, einen Tag weiter, sei alles anders. “Fällt man aus, springt ohne Vollmacht der Staat mit einem gesetzlichen Betreuer ein – und eben nicht mehr Mutti oder Vati.” Es sei für sie nicht vorstellbar, dass dies gewollt sei, so die Dozentin. Das Gleiche gelte auch zwischen Ehegatten: “Da gibt es keinen Automatismus, dass der Ehepartner Vertreter wird. Das geht nur mit einer Vollmacht.” Es geht auch ohne Ehepartner Der Ehepartner übernimmt in vielen geregelten Fällen diesen Part. Alternativ könnten aber auch Freunde, Nachbarn, Kinder als gesetzliche Stellvertreter einspringen. Zum Verfahren selbst gab es zahlreiche Tipps von Dittmer. So sei es auch möglich, mehrere Stellvertreter einzutragen. Allerdings sollte es sich statt um “oder”- um “und”-Formulierungen handeln. Sonst drohten wohl endlose Diskussionen. Logisch, dass der benannte Vertreter sein Einverständnis geben muss.

Das Ganze hat schriftlich zu erfolgen, einen Notar benötigt man nicht. Der sei nur erforderlich, wenn man seinen Stellvertreter, oder wie Dittmer betont, “sein zweites Ich” unwiderruflich benennen will. Davon aber rate sie ab. Widerruf sollte nach einer Enttäuschung beispielsweise möglich sein, “Und wer wurde noch nicht enttäuscht?”, fragte sie in die Runde.

Wichtig ist eine Bescheinigung des Hausarztes über die geistige Fitness, andernfalls gelte die Vollmacht nicht. Ebenfalls und gesondert einzutragen sei die sogenannte Betreuungsverfügung; andernfalls springt ein Berufsbetreuer (früher: Vormund) ein. Dittmer schilderte Fälle, in denen ein Berufsbetreuer für 70 Personen zuständig ist. Sie betonte: “Es gibt hervorragende Berufsbetreuer, aber es gibt auch die anderen. Da wird dann als erstes die Rente aufs eigene Konto umgeleitet.” Zum Ende ihres Vortrags ging Dittmer auf das Patienten-Testament ein. Es müsse jeder selbst entscheiden, ob er beispielsweise wiederbelebt oder nur dank der Maschinen am Leben gehalten werden möchte. Wichtig sei nur: “Nehmen Sie das Thema bitte ernst, der kluge Mensch baut vor.” Die Vollmachten können nach Angaben der Dozentin gegen ein geringes Entgelt im Zentralen Vorsorgeregister in Berlin hinterlegt werden, damit Gerichte schnell herausfinden, wer im Falle des Falles “das zweite Ich” ist.

Eingeladen worden war Dittmer durch die Ortsverbandsvorsitzende Heide Rehbock, die einen ihrer Vorträge besucht hatte und begeistert feststellte, nun alles verstanden zu haben. Um möglichst viele Zuhörer zu gewinnen, machte sich Rehbock auf Sponsorensuche und gewann Anna Loh von der Sparkasse Rotenburg-Bremervörde. Davon profitierten jetzt alle Zuhörer: Sie erhielten eine kostenlose Mappe mit vielen weiterführenden Informationen, einem Vertragsentwurf und Hinweisen zur Vorsorge-Registrierung. Weitere Mappen liegen in den Filialen Basdahl und Gnarrenburg aus, teilte Anna Loh mit.

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